Sie erfolgt nach Bedarf, d.h. nicht wie die Unterhaltsreinigung in regelmäßigen Abständen.
Wir definieren sie auch als die „Reinigung, die bis zum Grund reicht“.
Bei Hartbodenbelägen versteht man dabei die vollständige Entfernung von Pflegefilmen und hartnäckigen Verschmutzungen. Im Bereich der Glas- und Sanitärreinigung kann eine Grundreinigung notwendig werden, insbesondere dann, wenn eine Unterhalts- reinigung in den selben Bereichen nicht regelmäßig oder unzureichend ausgeführt wird.
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